Zur Geschichte der Pädagogischen Hochschule Braunschweig

 

(Vortrag gehalten am 29.09.1978 anlässlich der Eingliederung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsens, Abt. Braunschweig, in die Technische Hochschule Braunschweig)

 

Das Thema, dass ich heute morgen zu behandeln habe, ist von der wissenschaftlichen Literatur zweimal aufgegriffen worden. Zunächst 1967 von Prof. Dr. Karl Zietz, Schüler William Sterns, dessen Assistent er bis 1933 an der Hamburger Universität war. Wir holten ihn 1946 an die Kant-Hochschule, die er als mein Nachfolger vom 1. 10. 1955 bis zum 30.9.1961 leitete. Als 14. Heft der „Schriftenreihe der Pädagogischen Hochschule Braunschweig“ gab er die „Kleine Chronik der P.H. Braunschweig im Verlag der Waisenhaus-Druckerei in Braunschweig heraus.

Unter Berücksichtigung auch dieser Arbeit von Karl Zietz schrieb 5 Jahre später, also 1972, Christian W. Zöllner, damals Assistent am Lehrstuhl A für Politikwissenschaft der Technischen Universität Braunschweig, seine Arbeit

„Neue Wege an der Kant-Hochschule in Braunschweig. Ein Auftrag zum Neubeginn in der Lehrerbildung nach 1945“

Sie erschien im Band 53 des „Braunschweigischen Jahrbuchs“, das im Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins, Wolfenbüttel, Forstweg 2 herausgegeben wird. – Beide Arbeiten stellen mit gebührendem Nachdruck die beiden Schwerpunkte der Arbeit der Hochschule in den ersten Jahren nach 1945 heraus.

 

Es ging erstens und vor allem um die Schaffung – oder Wiederherstellung – einer geistigen, sittlichen und damit auch politischen Grundlage allen Tuns, vor allem für künftige Lehrer.

 

Es ging zweitens um die Konzeption der neuen Lehrerbildung, was ihre Stätte, ihre Inhalte und ihre Strukturen anging. – Der erste Teil war ein überaus erregender Prozess von einer Intensität, wie wir sie sonst nur in Zeiten schwerster Glaubenskrisen erleben.

 

Er wurde eingeleitet mit der Namensgebung für die neue Hochschule. Das Gebäude – es ist das Haus, in dem wir uns befinden – war während des Dritten Reiches in den Jahren 1935 – 1937 errichtet worden und hatte den Namen „Bernhard-Rust-Hochschule“ erhalten. Bernhard Rust war der Erziehungsminister in Hitlers Reichsregierung und wohl unbestritten ihr dümmstes Mitglied.

 

Im Mai 1945 wurde dieses Haus auf Vorschlag des liberalen Rechtsanwalts Dr. Böckler, der von der englischen Besatzungsmacht zum kommissarischen Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig eingesetzt worden war, in „Kant-Hochschule“ umbenannt. Der Geist der Aufklärung und des Sittengesetzes sollten das Ende der nationalsozialistischen Ideologie bezeichnen.

 

In der Eingangshalle der Hochschule war in ehernen Lettern verkündet worden: „Du bist nichts; dein Volk ist alles.“ Wir setzten an seine Stelle: „Der Mensch aber ist keine Sache, mithin nicht etwas, dass bloß als Mittel zum Zweck gebraucht werden kann.“ (Kant, Metaphysik der Sitten) So bekannten wir uns zu Art. 1. Absatz 1 des erst später formulierten Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

 

Am 2. November 1945 begannen in der Kant-Hochschule die Vorlesungen. Alle Bewerber (800 – 900) mussten sich einer Prüfung stellen, da auf Befehl der Militärregierung – nur jeweils 100 – 150 pro Jahrgang aufgenommen wurden. Zu allen Zeiten haben wir auch eine Anzahl begabter Nichtabiturienten zugelassen.

 

Am 2. November 1945 nahmen 261 Studentinnen und Studenten ihr Studium auf. Die Hochschule verfügte über 17 hauptamtliche Lehrkräfte. Das ist etwa 1/8 des heutigen Bestandes. Auf einen hauptamtlich Lehrenden kamen also 15 Studierende (1967: 22; heute wieder 15).

 

Es war mehrere Jahre lang eine einmalige Studentenschaft, die unter einmaligen äußeren und inneren Bedingungen ihren Weg in einen Beruf ging.

 

In ihrer Mehrzahl waren sie fünf bis zwölf Jahre älter als heutige erste Semester. Fast alle waren durch die HJ oder den BDM gegangen, dann waren sie zur Wehrmacht gekommen. Die jüngeren waren noch FLAK-Helfer oder Wehrmachtshelferinnen gewesen; die älteren Leutnant oder gar Hauptmann geworden. Dann war der Krieg verloren; für viele von ihnen auch ihre Heimat. Sie waren in das zerstörte Braunschweig gekommen. Das unter britischer Militärregierung stand. Für diese Generation traf vielfach mehr zu, was Erich Kästner den Jahrgang 1899 nach dem Ersten Weltkrieg beklagen ließ: „Man hat uns zu lange, zu früh und zumeist mit der Weltgeschichte beschäftigt.“

 

Uns allen mangelte es bis mindestens 1948 an Nahrung, Kleidung, Behausung und an tausend Dingen des täglichen Bedarfs. Die Phantasie einer von 25 Jahren ständig steigenden Wohlstands geprägten Generation reicht wohl kaum aus, sich die Armut und die Armseligkeit jener Jahre lebendig vorzustellen. Ebenso aussichtslos dürfte jeder Versuch sein, Empfinden und Denken der Betroffenen von damals nachzuvollziehen.

 

Noch drückender aber als alle menschliche und materielle Not in diesem Tief eines völligen Zusammenbruchs musste für die Jungen, die Lehrer werden wollten, sein, dass ihnen eine Kontrollratsverordnung den Zugang zur Hochschule verwehrte, wenn sie in der HJ oder dem BDM Funktionen gehabt hatten oder wenn sie bei der Wehrmacht Offizier gewesen waren. Der Lehrkörper der „Kant-Hochschule“ hielt völlig einmütig diese Bestimmung für unmenschlich und für eine schwere Hypothek für die politische Zukunft. Sie waren unmenschlich, weil sie nicht Schuldige, sondern Opfer betrafen. Sie waren politisch überaus schädlich, weil sie diese Jugend von einer Hinwendung zur neuen demokratischen Ordnung abschrecken mussten. So handelten wir mit der britischen Militärregierung eine „hausgemachte“ Entnazifizierung aus. Wir schlossen von der Zulassung nur solche Bewerber aus, die sich Verbrechen hatten zuschulden kommen lassen.

 

Zöllner sagt in seiner eingangs genannten Arbeit über diesen Vorgang:

„Ein bis dahin in Niedersachsen, in der gesamten britischen Zone und darüber hinaus einmaliger Vorgang hatte stattgefunden. Auf der einen Seite billigten britische Erziehungsoffiziere – überzeugt von der Redlichkeit der Bemühungen um einen demokratischen Neubeginn seitens der Antragsteller und der Tatsache bewusst, dass es sich dabei um Personen handelte, die in der NS-Zeit Widerstand geleistet hatten – einen Schritt, der eindeutig den alliierten Vorschriften widersprach. Auf der anderen Seite praktizierte die Kant-Hochschule ein Verfahren bei der Beurteilung junger Menschen für die Zulassung zum Studium, das ihrer Meinung nach besser als jede Entnazifizierungsbestimmung in der Lage war, verantwortlich zur Entwicklung demokratischer Gesinnung beizutragen.“

 

Aus Zeitmangel muss ich darauf verzichten, diesen Vorgang im einzelnen darzustellen, obgleich er es zweifellos verdiente. Zöllner hat ihn korrekt und ausführlich geschildert. Er ist ein Ruhmesblatt für die Kant-Hochschule, ein Ruhmesblatt auch für die beteiligten britischern Offiziere. –

 

Natürlich war nicht daran zu denken, diese vom Dritten Reich und seiner Wehrmacht geprägten Studenten ohne tiefgehende, vor allem auch politische Wandlung als Lehrer in die Schulen zu lassen. So mussten wir ihnen also die fortgesetzte, rückhaltlose Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Wertkategorien anbieten. So wurde an der Kant-Hochschule Politische Bildung als selbständiges Fach schon von der Gründung an betrieben. Es sollte aber bis 1960/61 dauern, bis an allen übrigen PH in Niedersachsen Lehrstühle für Politik eingerichtet wurden. –

 

Der zweite Schwerpunkt meines Vortrags, die Vorstellungen der Kant-Hochschule über Stätte, Inhalte und Strukturen einer neuen Lehrerbildung nach 1945, bedürfen einer allgemeinen und einer lokalen historischen Einleitung. Es geht zunächst um die Forderung nach einer akademischen Lehrerbildung, d.h. nach der Universität als ihrer Stätte. Sie wurde zuerst im Sturm des Frühjahres 1848 von der Lehrerschaft erhoben. Gewissermaßen aus dem Stand schuf sie sich in drei großen Veranstaltungen (26. April 1848: Tivoli-Versammlung in Berlin; 3. bis 5. August 1848 in Dresden; 28. bis 30. September 1848 in Eisenach) eine nationale Organisation und erklärte zwei Forderungen zum programmatischen Schwerpunkt: die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht und die Ausbildung aller Lehrer an der Universität. Beide waren überwiegend emanzipatorisch motiviert. Der Sieg der politischen Reaktion nach 1848 verwies diese beiden, nie wieder aufgegebenen Ziele der Lehrerschaft für viele Jahrzehnte in das Reich der Träume. – Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 schien der Lehrerschaft im Deutschen Reich endlich ihre Forderungen aus dem Jahre 1848 zu verwirklichen:

 

Artikel 143:

„Die Lehrerbildung ist nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln.“

 

Artikel 144:

„Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlichtätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt.“

 

Dr. Willibald Apelt, Professor an der Münchener Universität, Mitarbeiter am Verfassungstext, gibt in seiner „Geschichte der Weimarer Verfassung“ folgende Sinndeutung zu diesem Absatz des Artikels 143: „danach sollen auch die an Volksschulen wirkenden Lehrer nach Erwerb des Reifezeugnisses ein akademisches oder ein diesem gleichwertiges Studium durchlaufen und mit ihren Rechten, vor allem auch der ihnen zu gewährenden Besoldung, auf die gleiche Ebene mit den an Höheren Schulen angestellten Lehrern gehoben werden.“

 

Doch blieb dieser Artikel zunächst toter Buchstabe. Die Länder, auch nach der Weimarer Verfassung so mächtig wie in Bismarcks Reich, gestanden dem Reiche in Sachen Lehrerbildung keine Kompetenz zu, nicht einmal dann, wenn das Reich auch die Kosten übernähme, wozu das Reich weder imstande, noch bereit war.

 

So regelten die Länder in den Zwanziger Jahren die Ausbildung ihrer Lehrer jedes für sich. Preußen, das 2/3 des Territoriums und 2/3 der Bevölkerung des Deutschen Reiches umfasste, schuf die „Pädagogischen Akademien“ als viersemestrige „Bildnerhochschulen“ nach den Vorstellungen Eduard Sprangers. Der preußische Kultusminister C.H.Becker und sein Staatssekretär Erich Wende gaben ihnen den gesetzlichen Rahmen. Die Jugendbewegung und der mächtige Schwung der Schulreformen jenes Jahrzehnt prägten ihre Substanz. Die wirtschaftlichen Katastrophen ab 1929 und das darauf folgende politische Desaster der kurzlebigen Weimarer Republik versagten den „Pädagogischen Akademien“ Preußens jede Chance einer historischen Bewährung.

 

Die süddeutschen Länder beließen es bei den Lehrerseminaren. Hamburg, Sachsen, Thüringen und Braunschweig aber erfüllten das Gebot des Artikels 143 der Reichsverfassung mindestens insofern, als sie die Ausbildung der Lehrer an Universitäten verlegten.

 

Und damit sind wir bei der zweiten, lokalen, typisch braunschweigischen historischen Wurzel der Kant-Hochschule.

 

Das Land Braunschweig, bitterarm und ständig am Rande des Bankrotts dahin segelnd, schuf 1927 an der TH die VIII. Kulturwissenschaftliche Abteilung, in der sich das Studium der künftigen Lehrer konzentrierte. Es dauerte mindestens sechs Semester. An dieser Abteilung konnte man auch zum neu geschaffenen Dr. kult. promovieren. Von 1931 bis 1944 wurden 20 Dissertationen vorgelegt.

 

Von 1930 bis 1937 – spätere Zahlen habe ich nicht auffinden können – haben 446 Studenten und 117 Studentinnen ihre erste Lehrerprüfung nach einem sechssemestrigen Studium abgelegt.

 

Die Volksschullehrer im Lande Braunschweig wurden damals besser besoldet als ihre preußischen Kollegen.

 

Die TH hat diese neue Aufgabe seinerzeit gern übernommen, da ihr die größere Studentenzahl sehr willkommen war, und da sie sich mit dieser stärkeren Betonung geisteswissenschaftlicher Bereiche auch akademischer legitimieren konnte. Die VIII. Abteilung war voll integriert. Das galt sowohl für ihre Studenten als auch ihre Professorenschaft.

 

Uwe Sandfuchs von der PH Hildesheim hat sich in seiner Dissertation diese VIII: Abteilung zum Thema gewählt. Das Promotionsverfahren ist vor einigen Monaten abgeschlossen.

 

Der Runderlass des Reichserziehungsministers Bernhard Rust vom 16. 12. 1940 besiegelte das Ende der VIII. Abteilung. Es hieß darin: „Wie mir der Chef der Reichskanzlei ... mitgeteilt hat, hat der Führer entschieden, dass die in der Ostmark besonders bewährten Schuleinrichtungen (Hauptschule und Lehrerbildung) einzuführen sind. „

 

Damit war das Niveau der Lehrerbildung bis weit in das vorige Jahrhundert abgesunken. Es war auch keineswegs eine durch den Krieg diktierte Notmaßnahme, wie es deren später viele gab, sondern sie war ein programmatisches Bekenntnis.

 

Der Erlass entsprach völlig den Grundauffassungen Adolf Hitlers über Schule und Lehrer, wie sie uns von Henry Picker in seiner Schrift „Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier 1941/42“ mitgeteilt werden. Sie sind aus der Mentalität eines preußischen Korporals geboren.

 

So war es nur selbstverständlich, dass die „Kant-Hochschule“, von allem Anfang an wieder ein mindestens sechssemestriges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule anstrebte. Wir schlugen es der Militärregierung vor, die aber nicht mehr als vier Semester erlaubte, da die die englischen Teacher Training Colleges auch nur zwei Jahre forderten. Schon 1947 führten wir – leicht außerhalb der Legalität – als einzige PH in Niedersachsen – ein 5. Semester ein. Erst 1952 folgten die übrigen PH. An 1953 waren 6 Semester an allen PH verbindlich.

 

Auf Befehl der Militärregierung entstand am 1. November 1946 das heutige Land Niedersachsen. Die Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe hörten auf, als souveräne Länder zu existieren und wurden in Niedersachsen eingegliedert. Damit ergab sich für den Lehrkörper der „Kant-Hochschule“ eine völlig neue und erheblich schwierigere Situation.

 

Wir konnten nicht mehr allein über Strukturen und Inhalte der Arbeit der „Kant-Hochschule“ bestimmen. Die Entscheidungen fielen fortan in Hannover und die übrigen PH in Niedersachsen – es gab deren insgesamt acht – redeten selbstverständlich mit. Die meisten dieser anderen PH in Niedersachsen aber wurden geprägt von engagierten Vertretern der einstigen „Pädagogischen Akademien“, die häufig sehr starke Persönlichkeiten waren. Es gehörten dazu u. a. Bohnenkamp, Weniger, Heise, Kosellek, Kittel; ferner der Abteilungsleiter im Kultusministerium Otto Haase und – last not least – Staatssekretär Erich Wende. Vom Letztgenannten aber habe ich nie erlebt, dass er versucht hätte, die Entwicklung der PH zu wissenschaftlichen Hochschulen zu verhindern oder auch nur zu verlangsamen.

 

Wie sehr sich einige dieser Gruppe noch der Idee der „Pädagogischen Akademien“ verpflichtet fühlten, kann man daraus ersehen, dass die PH Hannover – sich den Namen „Minister-Becker-Hochschule“ gab. Leiter der Hochschule war damals Kosellek.

 

Die oft leidenschaftlichen Auseinandersetzungen um die Grundfrage: Wissenschaftliche Hochschule oder Pädagogische Akademien? entzündete sich immer wieder an einer Reihe von Einzelfragen, deren Beantwortung aber programmatisches Gewicht hatte. Sowohl in der Arbeit von Karl Zietz als auch in der Christian Zöllners finden wir wohl an ein Dutzend Beispiele.

 

Hier seien einige genannt:

 

- Kleine, überschaubare Hochschule (höchstens 300 Studenten) oder große  Hochschule vielleicht mehrere Tausend Studenten;

- Lehrstühle für Politik oder Politik als „Unterrichtsprinzip“ aller Lehrbereiche;

- Wahlfach als wissenschaftliches Studium oder „bildende Begegnung“;

- „Berufsfähige“ oder „Berufsfertige“ Lehrer am Ende des Studiums;

 

was auch heißt:

 

Praktika während des Studiums als Meisterlehre oder 2. Phase (= Referendariat).

 

In der Satzung der Pädagogischen Hochschulen Niedersachsens vom 12. April 1951 sind alle wesentlichen Entscheidungen zugunsten der Braunschweiger Konzeption des wissenschaftlichen Studiums für künftige Lehrer gefallen. Der Kampf war entschieden.

 

Wenn man nur die quantitative und qualitative Stärke der beiden Lager 1946 beachtete, waren die Braunschweiger in einer hoffnungslosen Position. Wenn der Kampf trotzdem gewonnen wurde, so scheint mir die Ursache in der unaufhaltsamen Verwissenschaftlichung aller Lebensbereiche zu liegen. Sie macht auch vor den Feldern der Menschenbildung, der Erziehung, der Didaktik, der Lernprozesse, auch nicht vor der Erforschung des Lachens uns Weinens, der Aggression, der Angst und der Schüchternheit Halt. Dieser Zeitgeist war unser entscheidender Verbündeter. Die Lebensquellen der „Pädagogischen Akademie“, die Jugendbewegung und die Schulreform von damals, waren versiegt.

 

1970 ging die „Kant-Hochschule“ in der PHN auf. Jetzt werden die PH in allen Universitäten Niedersachsens integriert. Mein Rat: Bauen Sie nicht auf versiegende Quellen!

 

Braunschweig aber ist heute ein Sonderfall. Es ist die einzige Universitätsstadt in Niedersachsen, wo die Lehrerbildung nicht zum ersten Mal in eine TU eingegliedert wird. Es gab die VIII. kulturpolitische Abteilung an der damaligen TH bereits von 1927 bis 1942. Dass sollte auch heute manches leichter machen. Wem drängte sich da nicht das Gleichnis vom verlorenen Sohn auf? Wir lesen in Lukas 15, Vers 22 bis 24:

 

„Aber der Vater sprach zu seinen Knechten: bringet das beste Kleid hervor und tut es ihm an, und gebet ihm einen Fingerreif an seine Hand und Schuhe an seine Füße,

und bringet ein gemästet Kalb her und schlachtet es. Lasset uns essen und fröhlich sein.

Denn dieser mein Sohn war tot und ist wieder lebendig geworden; er war verloren und ist gefunden worden.

 

Und sie fingen an, fröhlich zu sein.“

 

 

(Quelle: Mitteilungen der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, Jahrgang XIV, Heft I/II 1979)